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   OLG Hamm, 12.07.1985 - 20 U 148/85   

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https://dejure.org/1985,14951
OLG Hamm, 12.07.1985 - 20 U 148/85 (https://dejure.org/1985,14951)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.07.1985 - 20 U 148/85 (https://dejure.org/1985,14951)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Juli 1985 - 20 U 148/85 (https://dejure.org/1985,14951)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsanspruch; Rechtliche Sonderverbindung; Leistungsanspruch; Unmöglichkeit; Stellvertretendes Commodum; Beweislast

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; BGB § 281 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 316
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.01.1978 - VIII ZR 262/76

    Geltendmachung von gesetzlichen Auskunftsrechten durch den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.1985 - 20 U 148/85
    Aus dem Grundsatz von Treu und Glauben folgt ein Anspruch auf Auskunftserteilung nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich nur bei Rechtsverhältnissen, deren Wesen es mit sich bringt, daß der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Entstehen und Umfang seines Rechts im Unklaren ist, der Verpflichtete hingegen in der Lage ist, unschwer solche Auskünfte zu erteilen (RGZ 108, 1 (7); 158, 377 (379); BGH LM § 242 BGB (Be) Nr. 19; BGH NJW 1978, 1002; BGH NJW 1980, 2463).

    Diesem Erfordernis der rechtlichen Sonderverbindung ist bei Verträgen und gesetzlichen Schuldverhältnissen regelmäßig genügt, wenn ein Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht und nur der Anspruchsinhalt noch offen ist (BGH NJW 1978, 1002; Münchner Kommentar-Keller, BGB, 2. Aufl., § 260 Rdn. 8, 11; Palandt-Heinrichs, BGB, 44. Aufl., § 259-261 Anm. 2 b).

  • BGH, 27.10.1982 - V ZR 24/82
    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.1985 - 20 U 148/85
    Nach § 281 Abs. 1 BGB trägt der Gläubiger nämlich die Beweislast dafür, daß der Schuldner für den untergegangenen Gegenstand einen Ersatz oder Ersatzanspruch erlangt hat (BGH NJW 1983, 929 (930); Soergel-Siebert-R. Schmidt, BGB, 10. Aufl., § 2812 Rdn. 9; Münchner Kommentar Emmerich, BGB, 2. Aufl., § 281 Rdn. 21; Palandt-Heinrichs, BGB, 44. Aufl., § 281 Anm. 3 d).
  • BGH, 07.05.1980 - VIII ZR 120/79
    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.1985 - 20 U 148/85
    Aus dem Grundsatz von Treu und Glauben folgt ein Anspruch auf Auskunftserteilung nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich nur bei Rechtsverhältnissen, deren Wesen es mit sich bringt, daß der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Entstehen und Umfang seines Rechts im Unklaren ist, der Verpflichtete hingegen in der Lage ist, unschwer solche Auskünfte zu erteilen (RGZ 108, 1 (7); 158, 377 (379); BGH LM § 242 BGB (Be) Nr. 19; BGH NJW 1978, 1002; BGH NJW 1980, 2463).
  • RG, 04.05.1923 - II 310/22

    1. Zum Begriff des Motivschutzes im Warenzeichenrecht. 2. Hat im Falle der

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.1985 - 20 U 148/85
    Aus dem Grundsatz von Treu und Glauben folgt ein Anspruch auf Auskunftserteilung nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich nur bei Rechtsverhältnissen, deren Wesen es mit sich bringt, daß der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Entstehen und Umfang seines Rechts im Unklaren ist, der Verpflichtete hingegen in der Lage ist, unschwer solche Auskünfte zu erteilen (RGZ 108, 1 (7); 158, 377 (379); BGH LM § 242 BGB (Be) Nr. 19; BGH NJW 1978, 1002; BGH NJW 1980, 2463).
  • RG, 19.11.1938 - II 69/38

    Besteht eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung, wenn durch die Auskunft die

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.1985 - 20 U 148/85
    Aus dem Grundsatz von Treu und Glauben folgt ein Anspruch auf Auskunftserteilung nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich nur bei Rechtsverhältnissen, deren Wesen es mit sich bringt, daß der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Entstehen und Umfang seines Rechts im Unklaren ist, der Verpflichtete hingegen in der Lage ist, unschwer solche Auskünfte zu erteilen (RGZ 108, 1 (7); 158, 377 (379); BGH LM § 242 BGB (Be) Nr. 19; BGH NJW 1978, 1002; BGH NJW 1980, 2463).
  • OLG München, 08.08.2022 - 19 U 686/22

    Wirksamkeit eines Widerrufs bei einem Verbraucherdarlehensvertrag und die sich

    Für die Erlangung eines Surrogats (im vorliegenden Verfahren unklar) wäre die Beklagte beweispflichtig; wegen der Höhe müsste sie einen Auskunftsanspruch gegen den Kläger geltend machen (BGH, Urteil v. 27.10.1982, Az. V ZR 24/82 [NJW 1983, 930]; OLG Hamm, Urteil v. 12.07.1985, Az. 20 U 148/85, juris).
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